Viel zu wenige Kleinbetriebe wissen, dass sie so genannte Ersthelfer stellen und ausbilden müssen. Dies ergab eine Studie des Gewerbeamts der Stadt München. Gerade die Hälfte aller überprüften Betriebe hatte vorschriftsmäßig ausgebildete Ersthelfer.
In 40 Prozent der Betriebe waren es aber nicht genug. Doch nicht nur Kleinbetriebe machen beim Thema „Erste Hilfe“ Fehler. Erschreckend ist hier vor allem die Tatsache, dass in 12% der Großbetriebe nicht einmal eine Notrufnummer bekannt ist.
Was viele Chefs nicht wissen: Die Erste Hilfe im Betrieb ist gesetzlich geregelt. Sind in einem Betreib mindestens zwei und bis zu zwanzig Beschäftigte angestellt, muss auch mindestens ein Ersthelfer dabei sein. Hat der Betrieb mehr als 20 Mitarbeiter, müssen in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % und in Produktions- und Handwerksbetrieben 10 % von ihnen zum Ersthelfer ausgebildet sein. Damit ihre Kenntnisse im Laufe der Jahre nicht in Vergessenheit geraten, ist eine regelmäßige Fortbildung innerhalb von zwei Jahren zwingend vorgeschrieben.
Doch auch wenn genügend Ersthelfer im Betrieb arbeiten, sind die gesetzlichen Vorschriften zur Ersten Hilfe in Betrieben noch lange nicht erfüllt. Notruf-Meldeeinrichtungen und Erste Hilfe-Material müssen ebenfalls zur Verfügung stehen. In fast allen Betrieben wird übrigens auch übersehen, dass einmal jährlich alle Beschäftigten zum Thema Verhalten bei Notfällen unterwiesen werden müssen.
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