mesino | Gesellschaft für Arbeitsmedizin, Sicherheitstechnik und Notfallmanagement
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Arbeitsmedizinische Praxis
Karlsruhe
Dr. med. Denise Kurali
Arbeitsmedizinische Praxis
Heidelberg
Dr. med. Hans-Martin Wörner
Der gesetzliche Arbeitsschutz muss auch in den Impfzentren gegen die Corona-Pandemie gewährleistet werden. Die dort tätigen Personen sind einem erhöhtem Infektionsrisiko ausgesetzt. Sie bedürfen deshalb einem besonderem Gesundheitsschutz und damit unserer Aufmerksamkeit.
Die Verbreitung der Erkrankungen (COVID-19) verursacht durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) verunsichert derzeit Beschäftigte und Arbeitgeber. Zu Beginn der Epidemie wurden insbesondere in den Medien Arbeitsschutz und Infektionsschutz unreflektiert miteinander vermischt. Die Rechtsgrundlagen sind jedoch bei der Entscheidung für erforderliche Maßnahmen, die der Arbeitgeber treffen muss, wesentliche Merkmale.
Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge wurde eine neue arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge beschlossen. Zukünftig muss für Mitarbeiter bei Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr je Tag die Vorsorge vom Arbeitgeber angeboten werden.
Die Anzahl der Wegeunfälle ist 2017 um rund 2,5 Prozent auf 193.150 Fälle gestiegen. Dagegen hat es an den Arbeitsplätzen knapp 955 000 meldepflichtige Unfälle gegeben und damit ein halbes Prozent weniger als im Jahr zuvor, meldet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Mit 22,5 Unfällen pro 1000 Vollzeitbeschäftigten sei dies die niedrigste Unfallquote seit Bestehen der Bundesrepublik.
Die Diskussion um einen Brandschutzbeauftragten kann ganze Bücherregale füllen. Um die Notwendigkeit zur Bestellung eines solchen Brandschutzbeauftragten zu eruieren, ist es hilfreich zu wissen, aus welchen Quellen die Anforderung an den Eigentümer oder Betreiber eines Gebäudes resultieren können.
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