Die Arbeitssicherheit ist neben der Arbeitsmedizin eine der tragenden Säulen des Arbeitsschutzes. Nach dem Arbeitsschutzgesetz hat das Unternehmen die rechtliche Verantwortung für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung. Um dieser Verantwortung nachkommen zu können, stellt der Gesetzgeber dem Unternehmer eine sogenannte Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkräfte, Sicherheitsingenieur, Sifa, FaSi) zur Seite. Jedes Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Der Tätigkeitsumfang einer Fachkraft für Arbeitssicherheit richtet sich an gesetzlichen Einsatzzeiten und dem tatsächlichen Bedarf im Unternehmen oder in der Organisation.
Mit der DGUV Vorschrift 2 gibt es seit dem 1. Januar 2011 erstmals für alle Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand eine einheitliche und gleich lautende Vorgabe zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes und damit zur Umsetzung des Arbeitsschutzes. Im Mittelpunkt steht das neue Konzept der Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten.
Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit sind sehr vielfältig und der zeitliche Umfang unternehmens- und branchenspezifisch. Unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsingenieur) unterstützt Sie mit der Beratung in der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation, zu neuen gesetzlichen Anforderungen, dem Einsatz und der Auswahl von Arbeitsmittel und persönlicher Schutzausrüstungen. Darüber hinaus führt die Fachkraft für Arbeitssicherheit regelmäßige Betriebsbegehungen durch und hilft Ihnen bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen im Bezug auf Arbeitssicherheit, Gefährdungen und Belastungen. Die Beratung beim Gefahrstoffmanagement sowie die Ursachenanalyse von Arbeitsunfällen sind ebenfalls Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsingenieur).
Die Leistungen von mesino umfassen alle gesetzlichen sicherheitstechnischen Anforderungen an Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation. Wir übernehmen für Sie die sicherheitstechnische Betreuung, indem wir für Sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsingenieur) gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) stellen und die Aufgaben nach § 6 ASiG übernehmen.
Auch im Falle des Unternehmermodells (alternative bedarfsorientierte Regelbetreuung) kann die Notwendigkeit eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsingenieur) hinzuzuziehen gegeben sein. Mit der Wahl des Unternehmermodells verpflichtet sich der Unternehmer bei besonderen Anlässen sich qualifiziert in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes für seine Mitarbeiter durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsingenieur) beraten zu lassen. Besondere Anlässe können unter anderem sein:
oder schauen Sie einfach in unsere branchenspezifischen Lösungen.
Ein weiterer Anlass für das Tätigwerden einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsingenieur) kann unter anderem die Durchführung sicherheitstechnischer Überprüfungen und Beurteilungen von Anlagen, Arbeitssystemen und Arbeitsverfahren sein (s. auch DGUV V 2 Anlage 3).