Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung ist zu veranlassen bei Tätigkeiten mit Blei und seinen Verbindungen. Bei den beispielhaft in der BGI/GUV-I 504-2 im Abschnitt 4.1 aufgeführten Arbeitsverfahren bzw. –bereichen mit höherer Exposition ist die G 2 in der Regel als Pflichtuntersuchungen zu veranlassen. Im Abschnitt 4.2 sind beispielhaft Arbeitsverfahren bzw. –bereiche mit Exposition aufgeführten, bei denen in der Regel Angebotsuntersuchungen anzubieten sind.
BGI/GUV-I 504-2 – Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 2 “Blei oder seine Verbindungen (mit Ausnahme der Bleialkyle)”.
Übersicht der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen – G-Ziffern oder vereinbaren Sie einen Untersuchungstermin im arbeitsmedizinischen Zentrum in Karlsruhe oder Heidelberg.