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Oliver Nöltner
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nicht nach Problemen.«
oliver.noeltner@mesino.org
Tel. 0721 - 909 88 40 - 0

Sicherheitskonzept für Seilgärten

»Seil gesichert. Haken am Gurt.«, Selbstanweisungen, die aus 8 Meter Höhe kommen. Seilgärten sind in Deutschland auf dem Vormarsch. Ob als pures Freizeitvergnügen oder im Rahmen eines Gruppentrainings: Tausende Jugendliche und Erwachsene wagen sich täglich auf ein gespanntes Stück Seil um neben der Selbsterfahrung, etwas über Teamgeist und Selbstdisziplin zu lernen. Die Sicherheit in solchen Seilgärten unterliegt, außer den baulichen Vorgaben, keiner gesetzlichen Regelung. Die Überprüfung und Ausbildung des Personals in Sachen Notfallmanagement und Betriebssicherheit liegt in der Selbstverantwortung der Anlagenbetreiber.

Die Unfallkassen legen die Prüfungen der sicherheitstechnischen Einrichtungen und Maßnahmen sogar in die Hände des Besuchers selbst. So muss bei der Nutzung von Seilgärten im Rahmen von Schulausflügen, Kursprogrammen oder zur Einbettung in den Unterricht die verantwortliche Lehrkraft im Vorfeld prüfen, ob das zu besuchende Objekt den gängigen Standards oder Normen entspricht. Hierzu sollte sich die verantwortliche Lehrkraft versichern, dass der ausgewählte Seilgarten nach aktuellen Standards und Normen gebaut wurde, betrieben wird und eine regelmäßige Prüfung nachgewiesen ist.

»Auch wenn fachkundiges Personal die Lerngruppe übernimmt ist die Lehrkraft für diesen Unterricht im schulrechtlichen Sinne verantwortlich. Sie hat sich in der Vorbereitung über die örtlichen Gegebenheiten, den organisatorischen und inhaltlichen Ablauf, die Qualifikation des betreuenden Personals und die Sicherheitseinrichtungen und Sicherheitsverfahren zu informieren.«

Der Verantwortliche einer Besuchergruppe ist also gut beraten, sich im Vorfeld mit dem Betreiber eines Seilgartens in Verbindung zu setzen, um alle relevanten Details abzusprechen und sich die sicherheitstechnische Dokumentation vorlegen zu lassen. Betreiber von Seilgärten sind nach der Übergabe der erstellten Anlage durch den Erbauer für den ordnungsgemäßen Betrieb und die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ihres Seilgartens verantwortlich und haftbar. Die hierfür notwendigen Aufgaben und Pflichten sind abhängig von der Konstruktion und Lage der Anlage. Bestimmte Maßnahmen gelten jedoch für alle Seilgärten. Diese Aufgaben und Maßnahmen werden als Aufsichts- und Sorgfaltspflichten bezeichnet.

Zu diesen Aufgaben und Maßnahmen zählen:

  • Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung
  • Einsatz von geschultem Personal
  • Betrieb nach gängigen Standards und Normen
  • Sicht- und Funktionsprüfungen
  • Sicherstellen des ordnungsgemäßen Einsatz und Gebrauchs von Sicherungssystemen
  • Bereitstellung eines Notfallplans
  • Gewährleistung der Ersten Hilfe und Rettungsverfahren (BGR/GUV-R 199) durch Ausbildung und Übungen
  • Führen eines Betriebshandbuches
  • Dokumentation der Maßnahmen

Das können wir ihnen anbieten

Unser Konzept für das Betriebssicherheitsmanagement eines Seilgartens beinhaltet die Unterstützung in allen oben genannte Punkte. Die Einführung eines Dokumentationssystems erleichtert insbesondere den Nachweis der getroffenen Maßnahmen und die Einhaltung der Sicherheitsstandards, auch gegenüber Dritten.

Erst durch eine gezielte und kontinuierliche Aus– und Fortbildung des Personals in Rettungsverfahren und Erster Hilfe durch unsere Fachtrainer (u.a. Höhenretter der Feuerwehren) wird das Betriebssicherheitsmanagement eines Seilgartens nicht zum Hängetrauma.

Unser Angebot für Schulen und pädag. Einrichtungen

Wir überprüfen und testen im Vorfeld die Betreiber von Seilgärten auf ihre sicherheitstechnischen Einrichtungen und ihr Betriebssicherheitsmanagement im Sinne der Unfallkassen. So können Sie als verantwortliche Schule oder Einrichtung sicher sein, dass ein solches Event nicht zur Hängepartie wird. Als unabhängiger Dritter (gem. DIN EN ISO/IEC 17020) machen wir Ihnen im Hinblick auf das Sicherheitskonzept und Notfallmanagement auch die Auswahl bei mehreren Seilgärten in Ihrer Region leichter. Auf Wunsch bleiben wir für Sie am Seil und wiederholen die Überprüfungen in regelmäßigen Abständen. Selbstverständlich in einer für die Schule oder Einrichtung rechtssicheren Dokumentation.