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Dr. med. Katja Zugenmaier
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Nachweis der sicherheitstechnischen Betreuung

Die Berufsgenossenschaften fordern von Betrieben einen Nachweis über die sicherheitstechnische Betreuung, wenn der Betrieb nicht oder aufgrund seiner Mitarbeiterzahl am Unternehmermodell teilnimmt. Dieser Nachweis erfolgt in der Regel über einen Vertrag für die Betreuung eines Betriebes gemäß ASiG und DGUV Vorschrift 2 durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa, FaSi) oder einen überbetrieblichen sicherheitstechnischen Dienst oder einer aktuellen Bescheinigung der Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. des überbetrieblichen Dienstes oder einer Kopie des letzten Tätigkeitsberichtes der Fachkraft für Arbeitssicherheit.

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