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Dr. med. Katja Zugenmaier
Dr. med. Katja Zugenmaier

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Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung hat ihren Ursprung im Arbeitsschutzgesetz infolge der Umsetzung europäischer Richtlinien zum Arbeitsschutz, der Betriebssicherheitsverordnung, der Gefahrstoffverordnung und des Betriebsverfassungsgesetzes. Das Ziel einer Gefährdungsbeurteilung ist die Ermittlung der, für die Beschäftigten im Rahmen ihrer Arbeit, aufkommenden Gefährdungen. Darüber hinaus enthält die Gefährdungsbeurteilung Festlegungen zu Maßnahmen, um die ermittelnden Gefährdungen zu beseitigen bzw. einzuschränken. Mit Gefährdungsbeurteilungen werden nicht Gefahren beurteilt, sondern Gefährdungen. Der Begriff der Gefährdung bezeichnet im Unterschied zur Gefahr die Möglichkeit eines Schadens oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ohne bestimmte Anforderungen an ihr Ausmaß oder ihre Eintrittswahrscheinlichkeit (Bundesarbeitsgericht AZR 1117/06). Der Arbeitgeber muss grundsätzlich vor Beginn der Arbeiten und in ausreichenden Abständen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Dabei soll er sich von Experten, insbesondere einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und einem Betriebsarzt unterstützen lassen. Lassen Sie sich bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung unterstützen.

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