Arbeitsmedizin, Hygiene
katja.zugenmaier@mesino.org
Tel. 0721 - 909 88 40 - 5
Arbeitssicherheit, Brandschutz
oliver.noeltner@mesino.org
Tel. 0721 - 909 88 40 - 0
Erste Hilfe, Notfallmanagement
markus.fucec@mesino.org
Tel. 0721 - 909 88 40 - 0
Betriebsarzt ist der Arzt, der vom Arbeitgeber nach der Maßgabe des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG) bestellt ist. Sowohl für private als auch öffentliche Betriebe sind die Einzelheiten durch die DGUV-Vorschrift 2 der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung geregelt. Der Arbeitgeber darf nur Ärzte bestellen, die über die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Diese Fachkunde erfolgt nach dem abgeschlossenen Medizinstudium über eine fünfjährige, vollzeitige ärztliche Weiterbildung zum Facharzt für Arbeitsmedizin. Neben der Gebietsbezeichnung Facharzt für Arbeitsmedizin gibt es in Deutschland auch die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin. Sie setzt eine bereits vorhandene Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung voraus.