Arbeitsmedizin, Hygiene
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Arbeitssicherheit, Brandschutz
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Erste Hilfe, Notfallmanagement
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Bereits im 19. Jahrhundert wurde der technische und soziale Arbeitsschutz in Preußen eingeführt, da sich durch Kinderarbeit der Gesundheitszustand der Arbeiter dramatisch verschlechtert hatte. Dazu erließ König Friedrich Wilhelm III. im Jahr 1839 das Preußische Regulativ, mit der er die Kinderarbeit verbot. Die preußische Gewerbeordnung, die später zur Grundlage der Gewerbeordnung des Deutschen Reichs wurde, verpflichtete die Arbeitgeber, Maßnahmen zum Schutz ihrer Arbeiter zu ergreifen. Es entstand der Begriff des »Arbeiterschutzes«. Im Jahr 1884 wurde unter Otto von Bismarck das Unfallversicherungsgesetz verabschiedet, das auch zur Gründung der Berufsgenossenschaften führte. Dies war der Anfang des Dualen Systems in Deutschland – Überwachung des Arbeitsschutzes durch die Arbeitsschutzbehörden in den Ländern (z. B. Amt für Arbeitsschutz) und die Überwachung durch die Unfallversicherungsträger – ein System, das bis heute bestand hat. Zum Ende des 19. Jahrhunderts wurden auch Angestellte und Beamte durch gesetzliche Regelungen vor arbeitsbedingten Gefahren geschützt. Aus dem »Arbeiterschutz« wurde »Arbeitsschutz«.