• Betriebsarzt in Karlsruhe
    Der erste Schritt in
    eine sichere Richtung
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit in Karlsruhe
    Erfahrung ist nicht zu
    ersetzen, Training auch nicht
  • Arbeitsschutz in Karlsruhe
    Nicht Probleme, sondern
    Lösungen treiben uns an
  • Arbeitsschutz Ersthelfer
    Arbeitsschutz individuell,
    wie die Menschen

Die drei Säulen im Arbeitsschutz

1
Arbeitsmedizin
Die arbeitsmedizinische Betreuung Ihrer Mitarbeiter durch einen Betriebsarzt.
2
Sicherheitstechnik
Die sicherheitstechnische Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit.
3
Gefährdungsbeurteilung
Beratung bei der Erstellung und Durchführung von Gefährdungs–beurteilungen durch unsere Sicherheitsmanager.

Kontakt

mesino | Gesellschaft für Arbeitsmedizin, Sicherheitstechnik und Notfallmanagement

Telefon:0721 – 909 88 40–0
E-Mail:info@mesino.org

Postanschrift Verwaltung

Postfach 210964, 76159 Karlsruhe

Arbeitsmedizinische Praxis
Karlsruhe

Dr. med. Denise Kurali

Kriegsstr. 148, 76133 Karlsruhe

Arbeitsmedizinische Praxis
Heidelberg

Dr. med. Hans-Martin Wörner

Schillerstraße 22, 69214 Eppelheim

Arbeitsschutz und Einsatzsicherheit im Rettungsdienst

Der Arbeitsalltag bei Rettungsdiensten ist geprägt durch die Einwirkung physischer und psychischer Belastungen, wie sie in anderen Berufen in dieser Intensität kaum vorkommen. In innerklinischen Tätigkeitsfeldern gibt es zwar vergleichbare psychische Belastungen, die Unfallgefahr und die körperlichen Anforderungen sind jedoch für Rettungsfachpersonal erheblich höher. Dem Arbeits- und Gesundheitsschutz im Rettungsdienst kommt daher große Bedeutung zu, insbesondere im Umfeld des demographischen Wandels.

Rettungsdienste und Krankentransportunternehmen können auf unsere arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung setzen. Aufgrund des breiten Spektrums der Tätigkeitsbereiche könnten folgende Leistungsanforderungen in Frage kommen:

Unser Dienstleistungsangebot im Bereich der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung für Rettungsdienste und Krankentransportunternehmen setzt sich aus einer Fülle von Einzelleistungen zusammen. Dabei wird jedes Angebot unseres Expertenportfolios auf die individuellen Anforderungen Ihres Unternehmens oder Ihrer Organisation ausgerichtet. Die Grundlagen hierfür finden Sie u.a in den folgenden branchenspezifischen Regelwerken und Empfehlungen:

  • Gefahrstoffverordnung
  • Biostoffverordnung
  • Medizinproduktebetreiberverordnung
  • BGR Einsatz von Schutzhandschuhen
  • GUV-R 2106 Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen im Rettungsdienst
  • BGG 915 Prüfung von Fahrzeugen durch Fahrpersonal
  • BGG 915 Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige
  • BGI 550 Fahrzeug-Instandhaltung
  • Sicherheit auf Einsatzfahrten (I.d. UKBW)
  • GUV-I 8680 Sicherheit im Stützpunkt einer Hilfeleistungsorganisation
  • TRGS Gefährdungen durch Hautkontakt
  • TRGS 531 Feuchtarbeit
  • TP-HAP-11 Gesunde Haut durch Schutz und Pflege
  • TP-HSP-11 Hautschutz- und Händehygieneplan
  • U 762 Bewegen von Patienten
  • BGR 250 Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege
  • BGR 125 Abfälle in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes
  • BGR 206 Desinfektionsarbeiten im Gesundheitsdienst
  • TRGS 400 Gefährdungen durch Gefahrstoffe am Arbeitsplatz
  • BGR 192 Benutzung von Augen– und Gesichtsschutz
  • BGI 660 Arbeitsschutzmaßnahmen für den Umgang mit Gefahrstoffen
  • BGI 586 Empfehlungen zur Hepatitis-A-Prophylaxe