mesino | Gesellschaft für Arbeitsmedizin, Sicherheitstechnik und Notfallmanagement
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Arbeitsmedizinische Praxis
Karlsruhe
Dr. med. Denise Kurali
Arbeitsmedizinische Praxis
Heidelberg
Dr. med. Hans-Martin Wörner
Täglich gibt es bundesweit fast 500 Schlaganfall-Betroffene, von denen jeder dritte stirbt. Viele bleiben dauerhaft durch Lähmungen behindert oder sogar pflegebedürftig. Doch der Schlaganfall ist kein unabwendbares Schicksal, sondern bei rechtzeitigem Eingreifen heilbar.
“Nachher werde ich noch verklagt”, nicht selten steht diese Aussage als Rechtfertigung, um bei einem Notfall nicht helfen zu müssen. Doch wie schaut es tatsächlich aus, mit der Rechtssicherheit für Ersthelfer? Rechtsanwältin und Erste-Hilfe-Expertin Angelika Lindner versucht in folgendem Beitrag die Welt der Paragraphen etwas näher zu erläutern
Ab dem Jahr 2011 ist die Ausbildung in der Frühdefibrillation (AED) nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaften (BGG/GUV-G 948) verbindlich in die Ausbildung von betrieblichen Ersthelfer zu integrieren.
Schon in den letzten Richtlinien zur Wiederbelebung wurde darauf hingewiesen, dass Laien auch die Methode der alleinige Herzdruckmassage durchführen können. Eine neue Studie beflügelt nun diese Aussage, die auch im Rahmen der neuen Richtlinien 2010 für Einfluss sorgen wird.
Nach wie vor sind Herz-Kreislauf-Erkrankungen in Deutschland die häufigste Todesursache. Im Jahr 2009 wurden 42 Prozent aller Todesfälle durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen verursacht, teilt das Statistische Bundesamt aus Wiesbaden mit.
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