In den arbeitsmedizinischen Zentren in Karlsruhe, Mannheim und Heidelberg können wir die arbeitsmedizinische Vorsorgen durchführen. Die Notwendigkeit bestimmt die Gefährdungsbeurteilung im Rahmen der vom Mitarbeiter ausgeführte Tätigkeit und sein Tätigkeitsbereich. Der tatsächliche Bedarf des arbeitsmedizinischen Vorsorgeschutz wird neben den gesetzlichen Bestimmungen (ArbMedVV) somit immer durch die Gefährdungsbeurteilung ermittelt.
Die gesetzlich vorgeschriebenen verkehrsmedizinischen Untersuchungen (Führerschein C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E – FeV Anlage 5, 6 für LKW, Bus und Fahrgastbeförderung bspw. Taxi) können Sie im arbeitsmedizinischem Zentrum durchführen lassen.
Hinweis: Durch die Novellierung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) im Jahr 2013, ist eine unreflektierte Anordnung von arbeitsmedizinischen Untersuchungen obsolet. Arbeitsmedizinische Vorsorgen für Mitarbeiter müssen zwingend auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden. Auch die sogenannten G-Ziffern (Handlungsempfehlungen der DGUV) entsprechend aktuell nicht mehr den rechtlichen Vorgaben. Für eine Orientierung werden diese im Alltag aber weiterhin genutzt.