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Dr. med. Katja Zugenmaier
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Raumhöhe

Die Mindestraumhöhe für Aufenthaltsräume legt die Musterbauordnung auf 2,40 m fest. Einige Landesbauordnungen geben als Mindestraumhöhe 2,50 m an. Die Arbeitsstättenverordnung legt eine ausreichende lichte Höhe in Abhängigkeit von der Größe der Grundfläche der Räume fest. Mit zunehmender Grundfläche hat die lichte Raumhöhe zu steigen. Die “alte” Arbeitsstättenverordnung sah entsprechend dem Stand der Technik folgende Mindestraumhöhen bezogen auf die Grundfläche vor: ab 50 m2 Grundfläche eine Raumhöhe von mindestens 2,75 m, ab 100 m2 Grundfläche eine Raumhöhe von mindestens 3,00 m und ab 2000 m2 Grundfläche eine Raumhöhe von mindestens 3,25 m.

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