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Dr. med. Katja Zugenmaier
Dr. med. Katja Zugenmaier

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Nachweis der arbeitsmedizinischen Betreuung

Die Berufsgenossenschaften fordern von Betrieben einen Nachweis über die arbeitsmedizinische Betreuung, wenn der Betrieb nicht oder aufgrund seiner Mitarbeiterzahl am Unternehmermodell teilnimmt. Dieser Nachweis erfolgt in der Regel über einen Vertrag für die Betreuung eines Betriebes gemäß ASiG und DGUV Vorschrift 2 durch einen Facharzt für Arbeitsmedizin (Betriebsarzt) oder einen überbetrieblichen sicherheitstechnischen Dienst oder einer aktuellen Bescheinigung des Betriebsarztes bzw. des überbetrieblichen Dienstes oder einer Kopie des letzten Tätigkeitsberichtes des Betriebsarztes.

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