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Dr. med. Katja Zugenmaier
Dr. med. Katja Zugenmaier

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Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchung

Vor Begründung eines Arbeitsverhältnisses oder im laufenden Beschäftigungsverhältnis können medizinische Untersuchungen stattfinden. Die Notwendigkeit für eine Untersuchung kann sich aus staatlichem Recht, z. B. Jugendarbeitsschutzgestz (JArbSchG) ableiten, dessen Titel bereits auf den arbeitsmedizinischen Charakter der Untersuchung hinweist. Weitere Grundlagen sind Infektionsschutzgesetz (IfSG), Seemannsgesetz (SeemannsG), Röntgenverordnung (RöV), Strahlenschutzverordnung (StrSchutzV), Fahrerlaubnisverordnung (FeV) oder das berechtigte Interesse des Arbeitgebers, der feststellen möchte, ob Bewerber oder Beschäftigte den Arbeitsplatzanforderungen gerecht werden, z. B. zivilrechtliche Fürsorgepflicht des AG, Schutz vor unbrauchbarer Arbeitsleistung, Minimierung der Betriebsgefahr bzw. Gefahr für Dritte.

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