• Betriebsarzt in Karlsruhe
    Der erste Schritt in
    eine sichere Richtung
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit in Karlsruhe
    Erfahrung ist nicht zu
    ersetzen, Training auch nicht
  • Arbeitsschutz in Karlsruhe
    Nicht Probleme, sondern
    Lösungen treiben uns an
  • Arbeitsschutz Ersthelfer
    Arbeitsschutz individuell,
    wie die Menschen

Die drei Säulen im Arbeitsschutz

1
Arbeitsmedizin
Die arbeitsmedizinische Betreuung Ihrer Mitarbeiter durch einen Betriebsarzt.
2
Sicherheitstechnik
Die sicherheitstechnische Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit.
3
Gefährdungsbeurteilung
Beratung bei der Erstellung und Durchführung von Gefährdungs–beurteilungen durch unsere Sicherheitsmanager.

Kontakt

mesino | Gesellschaft für Arbeitsmedizin, Sicherheitstechnik und Notfallmanagement

Telefon:0721 – 909 88 40–0
E-Mail:info@mesino.org

Postanschrift Verwaltung

Postfach 210964, 76159 Karlsruhe

Arbeitsmedizinische Praxis
Karlsruhe

Dr. med. Denise Kurali

Kriegsstr. 148, 76133 Karlsruhe

Arbeitsmedizinische Praxis
Heidelberg

Dr. med. Hans-Martin Wörner

Schillerstraße 22, 69214 Eppelheim

Arbeitsschutz für Hilfsorganisationen und im Ehrenamt

Arbeitsschutz im Ehrenamt? Natürlich, vielleicht ist der Ausdruck »Gesundheits- und Unfallschutz im Ehrenamt« die bessere Bezeichnung. Die Grundlage hierfür findet sich im Sozialgesetzbuch (SGB) VII, welches Personen per Gesetz in die Obhut der gesetzlichen Unfallversicherung stellt, welche ehrenamtlich im Rettungswesen, Katastrophenschutz, Gesundheitswesen und der Wohlfahrtspflege tätig sind. Dieser Versicherungsschutz ist selbstverständlich an Bedingungen geknüpft. Zwar richten sich die gesetzlichen Anforderungen begrifflich an den »Unternehmer«, jedoch werden im Allgemeinen mit »Unternehmer« alle Personen verstanden, die hauptverantwortlich eine organisatorische Einheit leiten, die mithilfe technischer und immaterieller Mittel einen bestimmten Zweck fortgesetzt verfolgt. Diese »Organisationsleitung« hat grundlegende Pflichten zum Gesundheits- und Unfallschutz zu erfüllen:

Organisationspflicht
Die Organisationsleitung muss für eine Aufbau- und Ablauforganisation sorgen.

Auswahlpflicht
Es sind nur geeignete Personen mit Aufgaben zu betrauen.

Unterweisungspflicht
Die eingesetzten Personen müssen unterwiesen werden.

Kontrollpflicht
Es müssen alle Maßnahmen auf Einhaltung und Wirksamkeit geprüft werden.

Die »Organisationsleitung« kann einen Teil der Aufgaben delegieren, was sie aber nicht von der Kontrollpflicht entbindet. Führungskräfte sind in ihrem zugewiesenen Verantwortungsbereich, entsprechend ihrer Weisungsbefugnis, den gleichen Verpflichtungen ausgesetzt. Auch die in der organisatorischen Einheit eingesetzten Personen sind verpflichtet, alle Maßnahmen der Leitung zum Gesundheits- und Unfallschutz zu unterstützen. Jeder Einzelne trägt dabei die Verantwortung in seinem Tätigkeitsbereich für seine Kollegen und Dritte, diese durch sein Tun oder Unterlassen nicht zu gefährden. Im Rahmen des Gesundheits- und Unfallschutzes unterscheidet sich das ehrenamtliche Engagement nicht von einer hauptberuflichen Tätigkeit.

Um reibungslose und sichere Arbeitsabläufe gewährleisten sind umfangreiche organisatorische Maßnahmen erforderlich. Es muss klar geregelt sein, wer wofür Verantwortung trägt. Es müssen Aufgaben verteilt werden. Es sind eindeutige (schriftliche) Festlegungen zu treffen: Welche Tätigkeiten wann, in welcher zeitlichen Reihenfolge, wo, in welcher Weise im Zusammenwirken mit wem, durchzuführen sind. Dabei sind die Gefährdungen und Gesundheitsrisiken zu ermitteln.

Sicherheitsprüfung als Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung

Die Form einer Sicherheitsüberprüfung für einen Stützpunkt ist grundsätzlich nicht vorgeschrieben. Will man jedoch der Verantwortung für die Unfallverhütung, die die Organisationsleitung trägt, nachkommen, so ist eine sicherheitstechnische Überprüfung als Gefährdungsbeurteilung die logische Konsequenz.

Hilfsorganisationen, THW, Feuerwehren und ihre Einheiten können auf unsere arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Beratung setzen. Aufgrund des breiten Spektrums der Tätigkeitsbereiche könnten folgende Leistungsanforderungen in Frage kommen: