mesino | Gesellschaft für Arbeitsmedizin, Sicherheitstechnik und Notfallmanagement
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Arbeitsmedizinische Praxis
Karlsruhe
Dr. med. Denise Kurali
Arbeitsmedizinische Praxis
Heidelberg
Dr. med. Hans-Martin Wörner
Nach der erfolgreichen Digitalisierung der Gefährdungsbeurteilung durch die von unserem Team entwickelte Online-Software riskoo, welche unter anderem von Unfallversicherungsträgern und der Gewerbeaufsicht selbst genutzt wird, ist es an der Zeit, die nächsten Schritte in Richtung Arbeitsschutz 4.0 zu gehen.
Die Kosten für den Brandschutz scheinen regelrecht zu explodieren – bei einem augenscheinlich nicht immer erkennbaren Ergebnis. Die baden-württembergischen Ministerien wollten dem immer lauter werdenden Vorwurf einer stetig überbordenden Regulierungswut etwas entgegensetzen. Sie veröffentlichten im November 2017 das Grundsatzpapier einer interministeriellen Arbeitsgruppe unter Federführung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau zum Brandschutz für Bestandsgebäude – mit einer für viele „Brandschutz-Experten“ sicherlich überraschenden Grundaussage: „Nachforderungen zur Verbesserung des Brandschutzes sind wegen des baulichen Bestandsschutzes grundsätzlich unzulässig.“
Sie hat sich in den letzten Jahren zu einem der größten Streit- und Diskussionspunkte zwischen Arbeitgebern, Mitarbeitern und Personalvertretung entwickelt: die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen.
Als Brandschutzordnung wird eine Regelung für das Verhalten der Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall sowie für die Maßnahmen, welche Brände verhüten sollen, bezeichnet. Eine solche Regelung hat den Stellenwert einer Hausordnung beziehungsweise einer allgemeinen Geschäftsbedingung.
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