• Betriebsarzt in Karlsruhe
    Der erste Schritt in
    eine sichere Richtung
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit in Karlsruhe
    Erfahrung ist nicht zu
    ersetzen, Training auch nicht
  • Arbeitsschutz in Karlsruhe
    Nicht Probleme, sondern
    Lösungen treiben uns an
  • Arbeitsschutz Ersthelfer
    Arbeitsschutz individuell,
    wie die Menschen

Unternehmermodell: An Pflichtfortbildung denken

Für Unternehmer, die nach Inkrafttreten der DGUV Vorschrift 2 vor fünf Jahren die alternative bedarfsorientierte Betreuung gewählt haben, steht demnächst eine obligatorische Fortbildung an. Darauf weist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hin. Niedergelassene Ärzte und Inhaber von Friseursalons können die Pflichtfortbildung auch über Online-Lernangebote der Berufsgenossenschaft absolvieren.

Alternative bedarfsorientierte BuS-Betreuung: An Pflichtfortbildung denken

Wichtig zu wissen: Unternehmer und Betriebe, welche die alternative bedarfsorientierte Betreuung nutzen, müssen die Fortbildung zwingend nachweisen. Nach der DGUV Vorschrift 2 sind schriftliche Nachweise über die Pflichtfortbildung, aktuelle Unterlagen über die durchgeführte Gefährdungsbeurteilung sowie Tätigkeitsnachweise von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit nachzuweisen. Sonst unterliegt der Unternehmer automatisch der Regelbetreuung.

Darüber hinaus muss auch zwingend eine schriftliche Bestellung von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vorliegen. Die Mitarbeiter sind auch darüber zu informieren, welcher Betriebsarzt und welche Fachkraft für Arbeitssicherheit anzusprechen ist.

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Unser Drei-Stufen-Plan für Ihren Arbeitsschutz

1
Individuell
Kein Unternehmen, keine Organisation ist wie die andere. Darauf sind wir eingestellt.
2
Alles aus einer Hand
Jeder macht das, was er am besten kann. Und wir den Arbeitschutz und das Notfallmanagement.
3
Kontinuierlich
Arbeitsschutz und Notfallmanagement sind keine Prozesse mit einem Schlussakt.