• Betriebsarzt in Karlsruhe
    Der erste Schritt in
    eine sichere Richtung
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit in Karlsruhe
    Erfahrung ist nicht zu
    ersetzen, Training auch nicht
  • Arbeitsschutz in Karlsruhe
    Nicht Probleme, sondern
    Lösungen treiben uns an
  • Arbeitsschutz Ersthelfer
    Arbeitsschutz individuell,
    wie die Menschen

Aushangpflichtige Gesetze - Mustervorlage

Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, bestimmte Arbeitsschutzgesetze und -vorschriften im Betrieb öffentlich zugänglich zu machen, um die Mitarbeiter über ihre Rechte und Pflichten zu informieren (sogenannte aushangpflichtige Gesetze). Bereitzustellen sind vom Arbeitgeber jedoch nur die Gesetze, in dessen Schutzbereich die jeweiligen Arbeitnehmer fallen: So muss bspw. die Röntgenverordnung nur dann ausgehängt werden, wenn der Arbeitgeber eine Röntgeneinrichtung betreibt. Das Mutterschutzgesetz, wenn regelmäßig mehr als drei Frauen im Betrieb beschäftigt sind.

Gemäß der DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention hat der Unternehmer die für seinen Betrieb gültigen Unfallverhütungsvorschriften seinen Mitarbeiter (und Versicherten) an geeigneter Stelle zugänglich zu machen (§ 12 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1). In der DGUV Regel 100-001 wird dazu ausgeführt, dass jeder Versicherte sich über das sicherheitsgerechte Verhalten und die damit verbundenen Rechte und Pflichten informieren können muss. Dies muss jederzeit möglich sein.

Der Arbeitgeber kann die aushangpflichtigen Gesetze und Unfallverhütungsvorschriften in Papierform oder in elektronischer Form (PC, Internet, Intranet, CD-Rom) zugänglich machen. Die Mitarbeiter (und Versicherte) müssen über die Möglichkeit der Einsichtnahme informiert sein.

Eine Mustervorlage für ein Mitarbeiter-Rundschreiben finden Sie bei der Online-Gefährdungsbeurteilung www.riskoo.de (DOC, PDF).

  • Wie weit ist der Schütze beim Elfmeterschießen vom Tor entfernt? Lösungen liegen oft ganz nah...
  • Ein tödlicher Unfall hat im Vorlauf durchschnittlich 30 schwere, 300 leichte Unfälle und 3.000 Beinaheunfälle. Es ist nur eine Frage der Zeit...
  • Gutes Management ist nicht, was passiert, wenn man da ist, sondern was passiert, wenn man nicht da ist...

Unser Drei-Stufen-Plan für Ihren Arbeitsschutz

1
Individuell
Kein Unternehmen, keine Organisation ist wie die andere. Darauf sind wir eingestellt.
2
Alles aus einer Hand
Jeder macht das, was er am besten kann. Und wir den Arbeitschutz und das Notfallmanagement.
3
Kontinuierlich
Arbeitsschutz und Notfallmanagement sind keine Prozesse mit einem Schlussakt.